Ich hatte unnötigerweise Bedenken wegen den Reinigungsvorschriften betreffend den Quaggamuscheln. Hier die Antwort auf meine Frage:
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Du musst Dir keine Gedanken machen für die Teilnahme an der Regatta in Luzern Mitte August. Im August gilt in Luzern NUR eine Selbstreinigung für Boote, die nicht bis 5 Tage im Trocknen waren:
Trockenlagerplatz
• An Land liegend = Wenn ein Schiff auf einem Trockenplatz (z.B. Anhänger) gelagert wird und nie länger als 5 Tage am Stück im Wasser liegt. Dies gilt sowohl im Standort-- wie auch im fremden Gewässer.
Für einen Grossteil der regattierenden Schiffe (insbesondere trockenliegende Schiffe) ist eine Selbstreinigung des Schiffs möglich. Der Veranstalter kontrolliert die Schiffe vor der Einwasserung und stellt einen Reinigungsnachweis aus (anstelle Weg über eine Werft).
Ich freue mich, Dich – Euch in Luzern begrüssen zu dürfen.
Nautische Grüsse
Mast- und Schotbruch
Susan Buchecker / 078 808 26 26
Regatta / Sport