Letzte Änderung: 9.5.04
 
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Selektionsreglement

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gültig für Europa- und Weltmeisterschaften ab 13.1.1996

Art. 1 / Zweck

  1. Dieses Regelement legt fest, wie die SF zur Verfügung stehenden Startplätze an Europa- und Weltmeisterschaften vergeben werden.

Art. 2 / Obligatorische Mitgliedschaft

  1. Die SF zur Verfügung stehenden Startplätze werden nur an Aktiv-Mitglieder von SF vergeben.
  2. Sowohl Steuer- wie auch Vorschotleute müssen Aktiv-Mitglieder von SF sein.

Art. 3 / Selektionsplätze

  1. Die nicht schon durch Wildcards (Art. 4) vergebenen Startplätze werden auf Grund einer Selektion vergeben.
  2. Für die Teilnahme an der Selektion ist eine Anmeldung beim Regattachef erforderlich. Steuer- und Vorschotleute müssen sich anmelden. Der Anmeldetermin wird vom SF Vorstand festgelegt und bekanntgegeben.
  3. Das an Selektionsregatten benutzte Boot muss ein vermessener Fireball sein.
  4. Für die Selektion stehen jeweils 7 oder 8 Regatten im In- und Ausland zur Auswahl, welche vom Vorstand bestimmt werden.
  5. Sowohl Steuer- wie auch Vorschotleute müssen mindestens vier Selektionsregatten segeln. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Eine Selektionsregatta ohne gültigen Lauf wird für die Teilnehmer als gesegelt betrachtet.
  6. Auf Grund der an den Selektionsregatten erreichten Punkte, die nach der Schmall-Tornado-Formel (Anhang) berechnet werden, wird eine Selektionsrangliste für alle an der Selektion teilnehmenden Personen aufgestellt. Dabei werden nur die vier besten Rangierungen gezählt. Die Person mit der höchsten Punktzahl führt die Rangliste an.
  7. Die für Schweizer Boote zur Verfügung stehenden Startplätze werden an die bestplatzierten Personenschaften der Selektionsrangliste vergeben. Dabei werden die Selektionspunkte von Steuer- und Vorschotleuten zusammengezählt.

Art. 4 / Wildcards

  1. Der SF Vorstand kann maximal zwei der zur Verfügung stehenden Plätze an bestimmte Personenschaften vergeben.
  2. Den so bestimmten Personen ist eine Teilnahme an der Selektion aus zum Beispiel folgenden Gründen verwehrt: Entweder segeln sie zur Zeit aktiv in einer anderen Klasse oder sie segeln erst seit kürzerer Zeit aktiv im Fireball. Sie müssen sich durch hervorragende Regattaresultate im Fireball ausgezeichnet haben, oder müssen dem Vorstand als besonders förderungswürdig erscheinen.
  3. Um eine Wildcard zu erhalten, ist ein Gesuch an den Vorstand zu stellen.
  4. Die Beurteilung des Gesuchs liegt im Ermessen des Vorstandes.

Anhang: Berechnung der Selektionspunkte

Schmall-Tornado-Formel: Selektionspunkte = F * (50 * (S-PT)/(S-PS) + 50)

wobei:

F Faktor der Regatta
PT Punkte des Teilnehmers
PS Punkte des Siegers
S Maximal erreichte Punktzahl mit mind. einem gültigen Lauf

Der Faktor F wird nach folgenden Kriterien bestimmt:

  • Jede Regatta erhält als Grundfaktor den Wert 1.00, die SM 1.02.
  • Wird bei einer Regatta nur ein gültiger Lauf ausgetragen, so wird der Faktor um 0.01 herabgesetzt.
  • Wenn mehr als 15 Boote an einer Regatta teilnehmen, wird der Faktor pro 4 zusätzlicher Boote um 0.01 erhöht.
  • Wenn ein Drittel der teilnehmenden Personenschaften aus dem Ausland kommt (Steuer- und Vorschotleute), wird der Faktor um 0.02 erhöht.

Genehmigt an der Generalversammlung vom 13.1.1996.

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